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Presse

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ÖVI wählte Vorstand

Flödl, Ritter, Höreth und Jelinek wurden gewählt

von Leon Protz

2023 ÖVI Vorstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖVI Vorstand v.l.n.r.: Udo Weinberger, Robin Kalandra, Timur Jelinek, Georg Flödl, Markus Reithofer, Ulrike Höreth, Andreas Wollein, Anton Holzapfel (ÖVI Geschäftsführer), Klaus Wolfinger, Sabrina Ritter, Markus Pusta, Manuel Plachner, Andreas Karg © Christian Fürthner

In der jüngsten Generalversammlung des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft wurde der Vorstand des ÖVI neu gewählt. „Die Herausforderungen an die Branche sind derzeit immens, von den Umwälzungen mit der Einführung des Bestellerprinzips, den Auswirkungen von Zinserhöhungen und restriktiven Kreditvergaben bis hin zu Rechtsunsicherheit in vielen Bereichen aufgrund fehlender Gesetze (EWG inkusive wohnrechtlicher Begleitgesetze) und kontroversieller OGH-Entscheidungen," so Georg Flödl, ÖVI Präsident. „Spätestens mit Beginn des Nationalratswahlkampfes wird das Thema Wohnkosten wieder an oberster Stelle rangieren. Die Herausforderungen an den Verband als Stimme der Immobilienwirtschaft sind entsprechend hoch. Mit großem Engagement wird sich das erweiterte Vorstandsteam diesen stellen.“ Das Team von Verbandspräsident Georg Flödl, der seit 2014 die Geschicke des ÖVI leitet, wurde erweitert um Sabrina Ritter, Ulrike Höreth und Timur Jelinek

Immobilien Magazin

11:24 - 10.03.2023

Der Markt für Immobilienbewertungen wird immer komplexer und die Anforderungen höher. Bewertungsgutachten sind vor allem eines: Vertrauenssache. Expertise, Marktkenntnis und Erfahrung zählen dabei zu den Top-Voraussetzungen für ausgezeichnete Bewerter:innen. Wir stellen die Besten vor.

ANDREAS WOLLEIN GESCHÄFTSFÜHRER REALPARTNERS   

Sein Einstieg in die Immobilienbranche erfolgte 1983, zehn Jahre später startete er in die Selbstständigkeit. Seit 2005 ist Andreas Wollein gerichtlich zertifiziert und allgemein beeidet. Er ist Vorsitzender des Lenkungsgremiums der Immozert sowie Vortragender bei führenden Seminaranbietern. Seine Spezialisierung liegt in Bauträgerbewertungen im Residualwertverfahren sowie in Bewertungen für Bankenzwecke und Gerichtsgutachten. Seine größten Stärken sind Schnelligkeit und die Nachvollziehbarkeit der Bewertungen, aber auch Genauigkeit, absolute Diskretion und ein hochqualifiziertes Team, das hinter ihm steht. Beauftragt ist er unter anderem mit Infrastruktur-Großprojekten für ÖBB und ASFINAG sowie mit Bewertungen für die Republik Österreich und für zahlreiche Unternehmen wie Versicherungen, Aktienfonds, Family Offices u.v.m.

Immobilien Magazin

11:18 - 10.03.2023

WAS MACHT AUSGEZEICHNETE IMMOBILIEN- BEWERTER:INNEN AUS?

Das Interesse an professionellen Immobilienbewertungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. An diesem Trend wird sich auch nichts ändern, zumal der Markt aufgrund von Thematiken wie EU-Taxonomie und ESG immer komplexer wird. Woran Sie hervorragende Immobilienbewerter:innen erkennen, erfahren Sie hier.

Autor: Susanne Prosser

Der Immobilienmarkt, wie wir ihn heute kennen, ist nicht mehr der, der er noch vor drei Jahren war. Seit der Covid-Krise haben die Baukosten massiv angezogen und auch die jüngsten Zinsentwicklungen bleiben nicht ohne Folgen. Zudem schreitet die Digitalisierung rasant voran und auch die Internationalisierung hat Einzug in die Branche gehalten.
Weiters ist Nachhaltigkeit das zentrale Thema, das uns die kommenden Jahrzehnte begleiten wird. Die EU-Taxonomie war erst der Anfang und Fakt ist: Wie die Ziele des Green Deals und die Energiewende gelingen werden, ist im Detail noch nicht klar. Doch mit der steigenden Bedeutung von umweltschonendem Bauen und Nachhaltigkeit werden in den kommenden Jahren immer mehr Normen und Regulatorien den Markt mitbestimmen.

Expertise in Nachhaltigkeit
und ESG zunehmend verlangt

Die seriöse Bewertung von Immobilien ist für die Auftraggeber vor allem eines: Vertrauenssache. „Profunde Recherche und eine ausführliche Befundung vor Ort, Erkennen möglicher Problemfelder aus technischer, wirtschaftlicher sowie rechtlicher Sicht und eine umfangreiche Marktkenntnis zeichnen qualifizierte Sachverständige wie z.B. CIS-ImmoZert aus“, sagt Anton Holzapfel, Präsident des ÖVI. Je nach Zweck der Bewertung sind auch Erfahrung in gerichtlichen bzw. finanzbehördlichen Abläufen erstrebenswert. „Expertise in Nachhaltigkeit, ESG und Anforderungen aus der Taxonomie-Verordnung ergänzen die notwendigen Kompetenzen, um international anerkannte Gutachten zu erstellen“, so Holzapfel.

Vorausschauende Recherche
zur Risikominimierung

Für die Top-Anwältin Julia Fritz, Partnerin bei PHH Anwält:innen ist vor allem entscheidend, dass sich Gutachter:innen „absolut neutral in ihrem Bewertungsprozess verhalten.“ Denn die Bewertung einer Immobilie ist immer nach oben und unten dehnbar. Wenn eine Bewerterin bzw. ein Bewerter nach bestem Wissen und Gewissen agiert, führt sie oder er eine fundierte Hintergrundrecherche zu dem Objekt durch. Dabei fließen zahlreiche und sehr komplexe Faktoren ein – etwa die Frage, ob es in den kommenden Jahren zu einer Umwidmung der Liegenschaft kommen wird oder kann. Denn damit können sich die Nutzungsmöglichkeiten und der Wert des Objektes praktisch über Nacht rapide verändern.
 
Erweiterte Regulatorien
bestimmen den Markt
Allein dieser Faktor zeigt deutlich, dass eine professionelle Bewertung nie durch eine standardisierte Software ersetzt werden könne, betont etwa der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Andreas Wollein, Geschäftsführer von Real Partners. Daher werde der Bedarf an Verkehrswertgutachten wachsen. „Durch erweiterte Regularien verschiedenster Institutionen bemerken wir einen verstärkten Bedarf an Bewertungen, der künftig weiterwachsen wird.“ Der allgemein beeidete, gerichtlich zertifizierte Sachverständige Andreas Karg aus Bregenz bemerkt, dass der Bedarf an Immobilienbewertungen aufgrund komplexer Strukturen immer größer werde: sei dies für steuerliche Zwecke, Firmenum- oder neugründungen sowie für Verlassenschaften oder bei Scheidungen. „Der Beratungsaufwand bei Immobilien wird größer und somit ist fundiertes Wissen immer mehr gefragt“, sagt Karg.  Mit welchen Bewerter:innen arbeiten die Branchenprofis aktuell zusammen? Wir haben uns umgehört und stellen auf den kommenden Seiten die besten Immobilienbewerter vor.

WIRTSCHAFT Online seit 19.02.2023

Hauskauf: Stagnierende Preise in Sicht

Nach einer Zeit laufend steigender Preise beim Haus- und Wohnungskauf dürfte der Plafond erreicht sein. Allerdings: Weil zuletzt mehr Immobilien gemietet als gekauft wurden, dürften die Preise am Mietsektor noch steigen.

Der Immobilienboom ist zu Ende. So beurteilte das jedenfalls der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) bereits zu Jahresbeginn. „Nach einem Jahrzehnt ständig steigender Preise scheint ein Plafond erreicht zu sein“, lautete damals die Einschätzung von Vorstandsmitglied Andreas Wollein. Ihm zufolge würden sich die Preise nun beruhigen. Auf sinkende Preise dürfe man aber nicht hoffen, denn gemeint sind mit Wolleins Einschätzung nur geringere Steigerungsraten. „Es wird nicht billiger werden“, sagte er. Für dieses Jahr erwartete er einen moderaten Preisanstieg von etwa fünf Prozent oder eine Stagnation.
 

Niederösterreich liegt unter Bundesschnitt

Für Niederösterreich lieferte Raiffeisen Immobilien die jüngste Einschätzung. Im vergangenen Jahr stiegen die Preise für Häuser und Wohnungen weniger als im Bundesschnitt. Österreichweit betrug die Steigerung zehn Prozent, in Niederösterreich sechs Prozent. Zudem beobachtete man laut Raiffeisen Immobilien bereits einen deutlichen Rückgang bei der Nachfrage. Verglichen mit den Jahren zuvor brachen die Verkäufe regelrecht ein: 2022 verkaufte Raiffeisen Immobilien 4.112 Eigentumswohnungen, um ein Drittel weniger als 2021. Bei Grundstücken lag der Verkaufsrückgang ebenfalls bei einem Drittel, bei Häusern bei einem Viertel.
Markant war der Verkaufsrückgang vor allem in der zweiten Jahreshälfte. Diese Entwicklung führt Raiffeisen Immobilien auf „die Verunsicherung der Käufer infolge der Inflation sowie die erschwerte Finanzierung durch die KIM Verordnung zurück“. Gemeint damit ist die Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien, die mit August letzten Jahres in Kraft trat. Diese Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) schreibt für die Vergabe von Immobilienkrediten seither höhere Eigenmittel vor und begrenzt die Kreditbelastung auf 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens.

Kritik an strengen Kreditvergaberichtlinien

Nach deutlicher Kritik mehrerer Seiten an den verschärften Regelungen ließ die FMA im Dezember wissen, dass sie eine Lockerung prüfen wolle – mehr dazu in „FMA prüft Lockerung der Regeln für Immobilienkredite“ (news.ORF.at; 6.12.2022). Hinsichtlich der Eigenmittelquote für Wohnkredite wollten in Niederösterreich Land und Bankenvertreter im Jänner eine Herabsetzung von 20 auf 15 Prozent anstoßen. Das Land würde dafür haften, so die Zusicherung. Hier zeigte sich die FMA zögerlich bis ablehnend – mehr dazu in „FMA gegen weniger Eigenmittel“ (noe.ORF.at; 20.1.2023).
Die Wohnungsverkäufe waren zuletzt um ein Drittel rückläufig.Mieten gewinnt hingegen wieder an Bedeutung

Große Preisunterschiede zwischen den Bezirken

Wer sich überlegt, angesichts der vermutlich nicht mehr stark steigenden Preise heuer noch ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, wird sehr unterschiedliche Preisniveaus vorfinden. Die sechsprozentige Preissteigerung im Vorjahr ist ein Durchschnittswert, der regional stark abweichen kann. So zogen die Preise für Eigentumswohnungen in der Stadt Wiener Neustadt beispielsweise um 33 Prozent an (von 2.600 auf 3.500 Euro pro Quadratmeter). Preis-Spitzenreiter bei Eigentumswohnungen waren die Bezirke Korneuburg und Tulln mit Quadratmeterpreisen von rund 4.600 Euro, gefolgt von Mödling mit 4.300 Euro. Am günstigsten waren Eigentumswohnungen 2022 mit ca. 1.000 Euro pro Quadratmeter im Bezirk Horn. Generell finden sich im Waldviertel Niederösterreichs günstigste Regionen.
„Generell profitiert Niederösterreich nach wie vor vom Zuzug aus Wien. Regionen mit noch relativ günstigen Preisen wie das Waldviertel oder Weinviertel sind unverändert gut nachgefragt“, so die Bilanz von Peter Weinberger, Geschäftsführer von Raiffeisen Immobilien NÖ/Wien/Burgenland. Auch er teilt die Einschätzung, dass die Preise zwar langsam stagnieren würden, eine längere Phase der Preisrückgänge sieht er aber derzeit nicht in Sicht – und schon gar keinen Sturzflug. Für Niederösterreich erwartet er eine Stagnation der Preisentwicklung, „wiewohl moderate Rückgänge in einzelnen Regionen nicht auszuschließen sind“.

1 Pressekonferenz ÖVI Jahresausblick Immobilienwirtschaft 2023 10.01.2023

„Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein“, ist ÖVI-Präsident Georg Flödl anlässlich der Jahrespressekonferenz des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft überzeugt. Das liegt zum einen an massiven, geplanten gesetzlichen Änderungen (Maklergesetz/Bestellerprinzip, Erneuerbaren-Wärme Gesetz), zum anderen an den herausfordernden Verhältnissen am Immobilienmarkt: Von der Schwierigkeit, Kreditfinanzierungen zu bekommen, über die massiv gestiegenen Baukosten und Lieferkettenschwierigkeiten bis hin zu hohen Energiepreisen und Inflationsraten in ungewohntem Ausmaß.

Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen – keiner kann gewinnen.

Der Gesetzgeber plant, dass der Immobilienmakler bei der Vermittlung von Mietverträgen für Wohnungen ab 1.7.2023 in der Regel nur mehr einseitig vom Bestandgeber beauftragt werden kann. Einzige Ausnahme werden Suchaufträge des Mietinteressenten sein, wenn der Makler weder einen Auftrag vom Vermieter noch die Immobilie schon beworben hat.

Das Prinzip der Doppelmaklertätigkeit, verankert sowohl im Maklergesetz 1996 als auch in den Vorgängerbestimmungen im Handelsvertretergesetz 1921, war über 100 Jahre festgeschrieben und wird nun in der Wohnungsmiete de facto abgeschafft. Die Besonderheit der Dienstleistung des Maklers, beide Seiten als Vermittler zusammenzuführen und jeweils zu beraten, wird nun kraft Gesetzes beendet werden.

Das Narrativ der Justizministerin, dass in der Vergangenheit ausschließlich Mieter die Maklerprovision bezahlt hätten, ist schlicht und ergreifend falsch ist. Als Doppelmakler war der Makler bisher beidseitig tätig und beauftragt und hatte auch ein Honorar im Erfolgsfalle vereinbart. Ohne die Honorierung wird die Dienstleistung in dieser Form auch nicht mehr angeboten werden können. „Schon die Einführung des Bestellerprinzips in Deutschland 2015 hat gezeigt, dass dieses Gesetzesvorhaben Verlierer auf allen Seiten zugleich schafft“, so Flödl kritisch. MieterInnen werden sowohl weniger Angebot als auch geringeres Service finden. In unserem Nachbarland Deutschland ist das sichtbare Angebot auf den Online-Immobilienplattformen bei der Einführung des Bestellerprinzips um ein Drittel gesunken. Ein Phänomen, das vor allem Menschen trifft, die neu in einer Stadt sind, da sie über keine informellen Netzwerke verfügen. Das Beispiel Deutschland zeigt aber auch, dass Gruppenbesichtigungen zu festgeschriebenen Zeiten üblich sind, und Schlangen von Interessenten bis auf den Gehsteig im urbanen Raum das Bild prägen.

Vermieter sehen sich damit konfrontiert, die gesamten Dienstleistungskosten sowohl für den Suchenden als auch für sich selbst, tragen zu müssen. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind derartige Kosten nicht abbildbar - im Gegensatz zu Bestimmungen des WGG zB – einmal mehr ein einseitiger Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtspositionen des Vermieters. Zu guter Letzt zeigen die 2 Auswirkungen in Deutschland auch klar, dass das Bestellerprinzip zu einem massiven Rückgang an Maklerunternehmen und eben auch an Arbeitsplätzen in diesem Bereich führen wird.

„Mit diesem Gesetzesschritt verlieren alle Seiten. Die gewünschte Entlastung in der Miete könnte sicherlich eher geschaffen werden, wenn der soziale Wohnbau, der 60% der Mietverhältnisse in Österreich abdeckt, treffsicher ausgestaltet wird und jenen zur Verfügung steht, die diesen auch wirklich brauchen.“ so Flödl weiter.

Immobilienmarkt 2023 – Konstanz auch in schwierigen Zeiten

Die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt der letzten Monate waren von Unsicherheiten geprägt. Nach einem Jahrzehnt ständig steigender Preise scheint erstmals der schon lange zitierte Plafond erreicht zu sein. Die Gründe dafür sind allgemein bekannt: Vor allem die Auswirkungen der KIM[1]Verordnung, mit der es für den Privaten schwieriger geworden ist, Finanzierungen zu bekommen, sowie die steigenden Zinsen beeinflussen den Markt deutlich. „Aus ein paar wenigen Monaten (seit Herbst 2022) lassen sich jedoch noch keine festen Trends in der Immobilienpreisentwicklung ableiten, so ÖVI-Vorstand und Immobiliensachverständiger Andreas Wollein.

Immobilien sind im Bereich Wohnen auch weiterhin eine solide Anlageform. Als Verband haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder auf die außergewöhnliche Entwicklung in den letzten 10 Jahren wegen Null-Zins Politik und in Ermangelung anderer Anlageformen hingewiesen. Nach Ansicht der Experten des ÖVI ist eine moderate Entwicklung in der nächsten Zeit zu erwarten, möglicherweise vorübergehende Stagnation, aber kein nachhaltiger Wertverlust.

Die Nachfrage zeigt sich aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen kurzfristig zurückhaltend bzw. abwartend. Auch die Vermarktungszeiträume werden aktuell länger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie die Daten der größten Immobilienportale belegen, ist ein leichter Nachfragewechsel in Richtung Miete erkennbar, jedoch keine nachhaltige Preisänderung bei Kaufpreisen ablesbar. Im europäischen Kontext ist hier die geringe Eigentumsquote zu erwähnen, die Österreich (und auch Deutschland) mit weniger als 50% der Haushalte im Eigentum kennzeichnet.

Im europäischen Schnitt ist von 70% Eigentumsquote auszugehen. Ein weiteres Sinken dieser Quote durch restriktive Finanzierungsbedingungen ist sicherlich nicht wünschenswert. Gerade die Wohnimmobilie als Altersvorsorge sollte ein wesentlicher Bestandteil einer diversifizierten Veranlagung der privaten Haushalte sein.

Dass Immobilieneigentum auch im langfristigen Kostenvergleich gegenüber der Miete im Vorteil ist, zeigt die jüngste Erhebung der Statistik Austria im Band Wohnkosten 2021, wonach bei Berücksichtigung der Kreditkosten das selbstgenutzte Wohnungseigentum sogar deutlich günstiger ist als Genossenschaftswohnungen. Zu beachten ist, dass nur die Zinszahlungen, nicht die Kredittilgung in die gesamten Wohnkosten einfließen.

 

Bauträgerprojekte – Klasse statt Masse

„Ausreichende Produktion ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass sowohl im Mietsektor als auch im Kaufsektor das Angebot nicht knapp wird,“ so ÖVI-Bauträgersprecher Klaus Wolfinger. Ansonsten würde dies 2024 zu einem deutlichen Anziehen der Preise bei gleichbleibender Nachfrage führen. Für Bauträger ist jedenfalls das Umfeld nicht einfacher geworden. In den Monaten nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs war vor allem die Kalkulierbarkeit der Baukosten ein enormes Thema. Im 2. Halbjahr 2022 haben sich einige Faktoren wieder stabilisiert, z.B. die Verfügbarkeit von Baumaterialien. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Baupreise weiter drastisch steigen, selbstverständlich sind aber die Faktoren Energie und Lohnkosten zu berücksichtigen. Mittlerweile werden durchaus auch wieder Bauaufträge zu Fixpreisen abgeschlossen. Bremsend wirken freilich die steigenden Finanzierungszinsen - die Entwicklung der Leitzinsen wird einen wesentlichen Einfluss haben. Wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen wird die EZB berücksichtigen müssen, ob bzw. in welchem Ausmaß konjunkturdämpfende Effekte im Bereich des volkswirtschaftlich so bedeutenden Bausektors in Kauf genommen werden sollten.

Auch wenn einige Bauträger zuletzt ihre Projekte in Warteposition gestellt haben, zeigt die Erfahrung früherer Jahrzehnte, dass jene Bauträger sich einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil verschaffen konnten, die in Phasen dunkler Wolken am Himmel eine proaktive Strategie verfolgt haben.

Erneuerbaren-Wärme-Gesetz und Wohnrecht – Notwendige gesetzliche Initiativen

Die Umsetzung der Klimaziele in der Regierungsvorlage zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz wird vom ÖVI dem Grunde nach voll unterstützt. Hinsichtlich einiger wesentlicher Punkte bedarf es aber dringender Klärungen bzw. Ergänzungen, wie auch in den Stellungnahmen der Verbände im 5 vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren artikuliert wurde, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel zum wohl wichtigsten Gesetzesprojekt des Jahres 2023 für die Immobilienbranche.

Vor allem fehlt es an einer gesetzlichen Anschlussverpflichtung respektive Duldungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer oder Mieter. Die geplanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind nicht mit dem bestehenden Wohnrecht kompatibel. Nach jetzigem Stand der Regierungsvorlage führt die Zentralisierungsverpflichtung zwangsläufig zum Aufrechthalten von zwei Wärmeversorgungssystemen in einem Gebäude und einer wirtschaftlichen Undurchführbarkeit der Dekarbonisierungsmaßnahmen. Fraglich ist auch, ob die Zentralisierungsverpflichtung von dezentralen Heizungen (§11 EWG) ein angemessenes Instrument zur Erreichung der Dekarbonisierung ist.

Wertsicherung darf nicht (wieder) Spielball der Politik werden

Dass sowohl Mieten als auch Vermieten leistbar bleiben muss, ist angesichts dieser Herausforderungen evident: Die Entwicklung des Baupreisindex (Wohnungs- und Siedlungsbau) im Verhältnis zum Verbraucherpreisindex zeigt, dass Vermieter mit extrem hohen Kostenbelastungen bei Sanierungen und Instandhaltungen konfrontiert sind.

Ein neuerliches Inflationslinderungsgesetz, das die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich verankerten Wertsicherungen aushebelt, ist mehr als kontraproduktiv, so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel abschließend. Die Vermieter sind gefordert, Investitionen in die Dekarbonisierung und thermische Sanierung von Gebäuden zu tätigen.

Fazit:

• Das Immobilienjahr 2023 bringt aus Sicht des ÖVI deutliche Herausforderungen. Die Einführung des Bestellerprinzips wird per Gesetz das Businessmodell des Maklers verändern, zum Nachteil für Makler und Konsumenten. Dass damit ein wesentlicher Beitrag zur Wohnkostenentlastung erzielt würde, ist mehr als fraglich. Vielmehr mangelt es an der Treffsicherheit der Vergabe von Sozialwohnungen, die wirklich nachhaltig Abhilfe schaffen könnte.

• Die Preisentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt wird sich jedenfalls verlangsamen. Noch sind die verfügbaren Daten nicht aussagekräftig genug, um valide Trends formulieren zu können. Die Schwierigkeit, Finanzierungen zu erlangen, ist ein wesentlicher Grund für eine mögliche vorübergehende Stagnation auf dem Markt. Wichtig ist es jedenfalls, die Eigentumsquote in Österreich weiter zu stärken und nicht zu schwächen. Die EU-SILC Auswertung der Statistik Austria belegt eindeutig die Nachhaltigkeit von selbstgenutztem Eigentum.

• Auch wenn die Realisierung von Bauträgerprojekten nach Lieferkettenschwierigkeiten, Baukostensteigerungen, hohen Energiekosten und steigende Zinsen nicht gerade einfacher geworden ist: Gute Unternehmen werden auch in dieser Wirtschaftsphase einen wertvollen Beitrag zur Wohnversorgung liefern.

• Ein Mega-Projekt in der Pipeline der Regierung wird in den nächsten Jahren die Immobilienwirtschaft fordern, das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz: Investitionen zur thermischen Sanierung und Dekarbonisierung sind Gebot der Stunde, diese müssen nicht nur finanziert, sondern auch mit wohnrechtlichen Begleitgesetzen umsetzbar gemacht werden.

Rückfragehinweis: Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft

MMag. Anton Holzapfel

1070 Wien, Mariahilfer Straße 116/2

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01 505 48 75

www.ovi.at

https://www.ovi.at/aktuelles/detailansicht/jahresausblick2023